Alarmanlagen

Hinweis zum Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus und von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, möchten wir Sie gemäß § 18 des Batteriegesetzes (BattG) auf Folgendes hinweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden.

Endverbraucher sind gesetzlich zur Rückgabe verbrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Diese können nach Gebrauch wahlweise bei einer kommunalen Sammelstellen, im Handel oder direkt bei uns (Anschrift siehe Impressum) zur kostenfreien Entsorgung zurückgeben werden.

Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien können wieder verwertet werden, da sie wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel enthalten. Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Müll­tonne sowie der chemischen Bezeichnung des Schadstoffes gekennzeichnet.